Wenn Sie Symptome einer Stimmstörung bei sich vermuten, brauchen Sie für die Behandlung in meiner Praxis immer eine HNO-ärztliche oder phoniatrische Verordnung. Dies gilt auch für Privatpatienten. Ärztlicherseits wird untersucht, ob Stimmstörungen vorliegen oder ob es sich um eine andere Erkrankung handelt. Durch die Budgetierung sind die Ärtze in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt. Gab es früher häufiger Verordnungen bei Funktionellen Stimmstörungen, so werden heutzutage viele Patienten mit reiner Heiserkeit ohne organische Beteiligung oft dadurch verwirrt, dass Ihnen bescheinigt wird, ihre Stimmbänder seien (organisch) völlig in Ordnung. Dass stimmt dann auch, es kann aber dennoch eine Stimmstörung vorliegen. Da es aber wenige Menschen gibt, die nicht in irgeneiner Weise eine funktionelle Stimmschwäche haben, ist der Maßstab, wann jemand eine Stimmverordnung benötigt und wann nicht, auch oft schwer zu setzen und hängt sehr vom verordnenden Arzt ab. Häufig bekommen Menschen, die in einem Stimmberuf arbeiten eher eine Verordnung ausgestellt als Menschen, die eine eher schweigende Tätigkeit ausüben.
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